Mieten in Forchheim
Forchheim befindet sich in einer zentralen Lage in der Metropolregion Nürnberg, hat den Status eines Oberzentrums erreicht und namhafte Wirtschaftsunternehmen angesiedelt. All dies sind Gründe für die hohe Nachfrage nach geeignetem Wohnraum in Forchheim. Die Stadt bietet Arbeitsplätze, eine ausgezeichnete Infrastruktur, kulturelle Höhepunkte und ein großes Potenzial für Naherholung.
Insgesamt ist Forchheim eine attraktive Wohnstadt mit einem breiten Angebot an Freizeitmöglichkeiten und kulturellen Veranstaltungen. Wer in Forchheim wohnt, hat die Möglichkeit, in einer wunderschönen Umgebung zu leben und gleichzeitig von den Vorzügen einer gut ausgestatteten Stadt zu profitieren.
Mietbestand
Fragen und Antworten
Wir versuchen, Ihrer Anfrage so schnell wie möglich nachzukommen. Wie schnell wir Ihnen jedoch ein Angebot unterbreiten können, hängt u.a. von der Verfügbarkeit der angefragten Wohnungsgröße, der Ausstattung und der Lage ab.
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bestätigung. Ein Mieter weist damit nach, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Wohnberechtigungsscheine stellt die Stadt Forchheim aus.
Sie benötigen Ihren Ausweis, die letzten drei Einkommensnachweise und gegebenenfalls den Wohnberechtigungsschein der Stadt Forchheim.
Welche Arbeiten wie Malern oder Tapezieren erforderlich sind, stellen wir bei einer Vorabnahme gemeinsam fest. Wir vereinbaren dann auch, welche Reparaturen Sie durchzuführen haben. Diese Reparaturen sollten die Wohnung wieder voll funktionsfähig machen.
Sie müssen ein Kündigungsschreiben bei uns einreichen, dass die Unterschrift aller Vertragsparteien enthält, die den Mietvertrag als Mieter unterschrieben haben.
Soweit im Mietvertrag keine andere Regelung vereinbart wurde, gilt generell die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Geht die Kündigung innerhalb der ersten drei Werktage ein, zählt der Monat zur Kündigungsfrist. Eine längere Kündigungsfrist ist auf Mieterwunsch möglich. Sie erhalten von uns eine Bestätigung der Kündigung in der die weitere Vorgehensweise erklärt wird.
→ Vordruck Kündigungsschreiben
Treppenhausreinigung (Putzdienst) durch WSG
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen beauftragte Treppenhausreinigung durch die WSG gesondert gekündigt werden muss.
Anbauten an Balkon und Terrassen
Bei Plänen zu fest installierten Anbauten auf Terrasse oder Balkon wie Sonnenmarkisen, Balkonverkleidungen oder Parabolantennen benötigen Sie die Zustimmung von uns. Auch die Totalverhüllung des Balkons mit Vorhängen benötigt die Zustimmung des Vermieters. Daher setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihr Vorhaben schriftlich. Unsere MitarbeiterInnen werden dann prüfen, ob solche Einbauten für Ihre Wohnung möglich sind.
Schimmel in der Wohnung vorbeugen
Damit kein Schimmel in der Mietwohnung entsteht, sollte man immer genügend lüften. Vor allem in den Wintermonaten kann es durch die feuchtwarme Luft innen besonders zu vermehrter Schimmelbildung kommen. Beachten Sie: Ein gekipptes Fenster kann die Schimmelbildung fördern!
Nur Stoßlüften bringt optimale Ergebnisse beim Lüften!
Öffnen Sie dazu die Fenster für einige Minuten vollständig. Wenige Minuten reichen aus, um die Raumluft komplett zu tauschen und wieder frische Luft im Raum zu haben. Das Kippen der Fenster ist zu vermeiden! Diese Stellung hat kaum Wirkung zum Lüften. So wird nur wertvolle Heizenergie verschwendet. Heizungsventile und Heizkörper sollten immer frei bleiben. Sitzmöbel oder andere Gegenstände können die Temperaturregelung stören und wertvolle Wärme nach draußen lenken. Für die verschiedenen Räume in einer Wohnung gelten verschiedene Temperatur-Richtwerte:
- Wohn- und Schlafräume + 20° C
- Bäder + 21 – 23° C
- Küche + 18° C
- Schlafzimmer nachts + 14° C
Zuständige Handwerker finden Sie im Aushang Ihres Treppenhauses. Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb der normalen Geschäftszeiten die Mehrkosten nur übernommen werden können, wenn es sich um einen Notfall handelt, dessen Beseitigung sofort erfolgen muss, um Verletzung von Personen, Schäden an Ihrer Wohnung oder am Gebäude zu verhindern. In besonderen Fällen außerhalb unserer Dienstzeit, wie z. B. bei Wasserrohrbrüchen, undichten Gasleitungen, totalem Stromausfall, Heizungsstörungen während der Heizperiode, Wasserrückstau im Hauptabfluss u.a., können Sie sich direkt an die zuständigen Fachfirmen wenden.
Keine Notfälle sind zum Beispiel: Ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Steckdose, eine laufende WC-Spülung usw.
Die Anmietung einer Wohnung der WVG setzt den Erwerb der Mitgliedschaft und die Übernahme von mindestens einem Geschäftsanteil voraus. Ein Geschäftsanteil beträgt 105,00 Euro. Des Weiteren ist einmalig ein Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen. Die Höchstzahl der weiteren Anteile gem. Satzung § 17 Abs. 4, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 29. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, hat darüber hinaus in Abhängigkeit der Größe der angemieteten Wohnung folgende weitere Geschäftsanteile zu übernehmen:
- 1-Zimmer-Wohnung ohne Heizung: 8 weitere Anteile
- 2-Zimmer-Wohnung ohne Heizung: 8 weitere Anteile
- 3-Zimmer-Wohnung ohne Heizung: 11 weitere Anteile
- 4-Zimmer-Wohnung ohne Heizung 11 weitere Anteile
- 1-Zimmer-Wohnung mit Heizung: 11 weitere Anteile
- 2-Zimmer-Wohnung mit Heizung: 11 weitere Anteile
- 3-Zimmer-Wohnung mit Heizung: 14 weitere Anteile
- 4-Zimmer-Wohnung mit Heizung: 14 weitere Anteile
Kündigung der Mitgliedschaft in der WVG
Die Geschäftsanteile können mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Geschäftsjahres (31. Dezember) gekündigt werden. Demnach muss uns die Kündigung der Mitgliedschaft bis spätestens 30. September eines Jahres schriftlich zugegangen sein.